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   VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91   

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https://dejure.org/2013,6320
VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91 (https://dejure.org/2013,6320)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.03.2013 - Au 7 K 13.91 (https://dejure.org/2013,6320)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. März 2013 - Au 7 K 13.91 (https://dejure.org/2013,6320)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Regensburg, 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855

    Umtausch eines gefälschten Drittstaatenführerscheins in einen EU-Führerschein;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91
    Diese Fahrerlaubnis konnte den Kläger nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen, weil keine Prüfung zu Grunde gelegen hat (Art. 7 Richtlinie 91/439/EWG) bzw. die Fahrerlaubnis nach Umtausch eines (gefälschten) Drittstaaten-Führerscheins nicht anzuerkennen gewesen war (vgl. Art. 8 Abs. 6 Satz 3 der Richtlinie 91/439/EWG; VG Regensburg, U.v. 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855 - juris Rn. 48).

    g) Die Fahrerlaubnisbehörde war auch ohne ausdrückliche Ermächtigung berechtigt, einen feststellenden Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. ausführlich VG Regensburg, U.v. 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855 - juris Rn. 51).

  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28

    Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91
    Durch die Eintragung dieses Datums für die jeweiligen Führerscheinklassen hat die ungarische Behörde deutlich gemacht, dass die Fahrerlaubnis dem Kläger mit diesem Tag erteilt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris).

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris Rn. 18; U.v. 25. August 2011 - 11 BV 10.2310 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91
    Es liegt auf der Hand, dass nur eine solche Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, welcher eine Eignungsüberprüfung, wie sie Art. 7 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403/18) bzw. der Richtlinie 91/439/EWG vorsieht, vorausgegangen ist (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2011 - 3 B 19/11 - juris Rn. 4; U.v. 29.1.2009 - 3 C 31/07 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11

    Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91
    Es liegt auf der Hand, dass nur eine solche Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, welcher eine Eignungsüberprüfung, wie sie Art. 7 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403/18) bzw. der Richtlinie 91/439/EWG vorsieht, vorausgegangen ist (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2011 - 3 B 19/11 - juris Rn. 4; U.v. 29.1.2009 - 3 C 31/07 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 19.11.2012 - 11 BV 12.21

    Tschechische Fahrerlaubnis, die vor dem Beitritt Tschechiens zur EU erteilt wurde

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91
    Im Falle der reinen Ersetzung ist auch nicht von einer Eignungsprüfung auszugehen und der Führerschein daher nicht anzuerkennen.Ein im Weg der bloßen Ersetzung eines früheren Dokuments ausgestellter Führerschein kann dem Inhaber keine Berechtigung verschaffen, die über den Umfang der Befugnisse hinausgeht, die durch den früheren, nunmehr ersetzten Führerschein beurkundet wurden (vgl. BayVGH, U.v. 19.11.2012 - 11 BV 12.21 - juris Rn. 54; B.v. 18.1.2010 - 11 CS 09.2079 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 CS 09.2079

    Im Jahr 2005 erworbene tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91
    Im Falle der reinen Ersetzung ist auch nicht von einer Eignungsprüfung auszugehen und der Führerschein daher nicht anzuerkennen.Ein im Weg der bloßen Ersetzung eines früheren Dokuments ausgestellter Führerschein kann dem Inhaber keine Berechtigung verschaffen, die über den Umfang der Befugnisse hinausgeht, die durch den früheren, nunmehr ersetzten Führerschein beurkundet wurden (vgl. BayVGH, U.v. 19.11.2012 - 11 BV 12.21 - juris Rn. 54; B.v. 18.1.2010 - 11 CS 09.2079 - juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 04.02.2013 - Au 7 S 13.92

    Umtausch eines gefälschten ukrainischen Führerscheins in eine EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91
    Ein am 18. Januar 2013 gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wurde mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss vom 4. Februar 2013 abgelehnt (Az. Au 7 S 13.92).
  • VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.118

    Vollstreckungsverfahren; isolierte Klage gegen Androhung unmittelbaren Zwangs

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91
    Eine Klage hinsichtlich des Bescheides vom 10. Januar 2013 wird unter dem Aktenzeichen Au 7 K 13.118 geführt.
  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris Rn. 18; U.v. 25. August 2011 - 11 BV 10.2310 - juris Rn. 22).
  • VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.118

    Vollstreckungsverfahren; isolierte Klage gegen Androhung unmittelbaren Zwangs

    Der Kläger ließ gegen den Bescheid vom 19. Dezember 2012 zum Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg Klage erheben (Az. Au 7 K 13.91).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichts- und Behördenakte, auch im Aktenzeichen Au 7 K 13.91, verwiesen.

  • VG Düsseldorf, 04.11.2013 - 6 L 1755/13

    Unzulässigkeit der Gebrauchmachung von einem belgischen Führerschein in der

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 16 E 562/13 - VG Augsburg, Beschluss vom 15. März 2013 - Au 7 K 13.91 -, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 28 FeV Randnummer 48.
  • VG Augsburg, 04.02.2013 - Au 7 S 13.92

    Umtausch eines gefälschten ukrainischen Führerscheins in eine EU-Fahrerlaubnis

    Der Antragsteller ließ am 18. sowie am 22. Januar 2013 durch seinen Bevollmächtigten Klagen zum Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg erheben und beantragen, dass die Bescheide des Landratsamtes ... vom 19. Dezember 2012 (Az. Au 7 K 13.91) sowie vom 10. Januar 2013 (Az. Au 7 K 13.118) samt ihren Feststellungen vollumfänglich aufgehoben werden.
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